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   VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019   

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VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019 (https://dejure.org/2011,61887)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019 (https://dejure.org/2011,61887)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - Au 3 K 10.2019 (https://dejure.org/2011,61887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundwasserverunreinigung; Sanierungsbedarf; Zustandsverantwortlichkeit; Störerauswahl; Duldungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 16.2.2000, NJW 2000, 2573 ff.) begegnet es keinen Bedenken, den Zustandsverantwortlichen zu verpflichten, von dem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen, auch wenn er die Gefahrenlage weder verursacht noch verschuldet hat.

    Dafür dass der Kläger zu 1 nicht in der Lage wäre, die angeordnete Sanierungsmaßnahme zu finanzieren bzw. die Kosten der Sanierung den Verkehrswert des betroffenen Grundstücks übersteigen würden (vgl. zu dieser Haftungsbegrenzung BVerfG vom 16.02.2000, NJW 2000, 2573 ff.), fehlt jeglicher Vortrag.

  • VG Augsburg, 19.04.2005 - Au 7 S 04.1216

    Anordnung zur Erstellung eines Konzepts: Keine Rechtsgrundlage im Rahmen des § 9

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Der gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichtete Antrag der Kläger im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Verfahren Au 7 S 04.1216) blieb mit rechtskräftig gewordenem Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. April 2005 erfolglos.

    Auf den weiteren Inhalt des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg im Verfahren Au 7 S 04.1216 wird ergänzend Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 9 CS 05.1840

    naturschutzrechtliche Duldungsanordnung; Landpachtvertrag; Drainageleitungen.

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Gleichzeitig ist sie eine vollstreckungsfähige Anordnung, durch die dem Duldungspflichtigen untersagt wird, den Vollzug zu behindern (vgl. BayVGH vom 24.10.2005, NVwZ-RR 2006, 389).
  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Wollte man in all diesen Fällen deren lückenlose Aufklärung verlangen oder im Falle verbleibender Unsicherheiten den Nachteil der Allgemeinheit mit der Folge aufbürden, dass bei einer Mehrheit von Sanierungsverantwortlichen diese nur in Anspruch genommen werden können, wenn sich nachweisen lässt, in welchem Umfang wer die Verunreinigung verursacht hat, so würde der Zweck einer möglichst umgehenden Altlastensanierung durch schnelles und effektives Vorgehen bei der Auswahl der Verantwortlichen erschwert oder im Ergebnis gar vereitelt (HessVGH vom 3.3.1992, Az.: 14 TH 2158/91; ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Hiervon ist nach den mehrfachen Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes ... als der maßgeblichen wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (vgl. Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG), den in wasserrechtlichen Verfahren große Bedeutung beizumessen ist (vgl. BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753 ff.; BayVGH vom 15.1.2003, Az. 22 CS 02.3223; ) und den fachlichen Aussagen des beauftragten Privatgutachters vom 10. Oktober 2008 (vgl. Behördenakte Bl. 777), aufgrund der Langzeitpumpversuche im August/September 2008 auszugehen.
  • VGH Bayern, 15.01.2003 - 22 CS 02.3223

    Anordnung einer Sanierungsuntersuchung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Hiervon ist nach den mehrfachen Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes ... als der maßgeblichen wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (vgl. Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG), den in wasserrechtlichen Verfahren große Bedeutung beizumessen ist (vgl. BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753 ff.; BayVGH vom 15.1.2003, Az. 22 CS 02.3223; ) und den fachlichen Aussagen des beauftragten Privatgutachters vom 10. Oktober 2008 (vgl. Behördenakte Bl. 777), aufgrund der Langzeitpumpversuche im August/September 2008 auszugehen.
  • VG Darmstadt, 30.03.2004 - 3 G 42/04

    Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 Satz 1 2. Alt. BBodSchG mit Rückwirkungsverbot -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall auch signifikant von der von den Bevollmächtigten der Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. April 2004 (Az.: 3 G 42/04; abgedruckt in juris), wonach Einzelsicherungsmaßnahmen für bestimmte belastete Bereiche nicht geeignet waren, Schadstoffverlagerungen auf andere kontaminierte Bereiche zu verhindern, was eine Gesamtsanierung erforderlich machte.
  • VG Würzburg, 12.10.2006 - W 4 S 06.894

    Folgen formeller Fehler beim Erlass eines Bescheids

    Auszug aus VG Augsburg, 24.05.2011 - Au 3 K 10.2019
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 5.12.1996, BayVBl 1997, 406; VG Würzburg vom 12.10.2006, Az. W 4 S 06.894; ) sind die Werte dieses Merkblattes wie auch seines Vorläufers, des Altlastenleitfadens vom März 1991, eine allgemein anerkannte Beurteilungsgrundlage.
  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 9 K 1850/12

    Duldungsverfügung; Bodenluftmessstellen; Sanierung ; Deponie; Dauerverwaltungsakt

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9/14 -, juris Rn. 16; OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris Rn. 42; VG Augsburg, Urteil vom 24. Mai 2011 - Au 3 K 10.2019 -, juris Rn. 64; Versteyl in: Versteyl/Sondermann, BBodSchG, München 2005, § 10 Rn. 14; ähnlich VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010 - 17 L 1384/10 -, juris Rn. 9 (Duldungsanordnung als "Wesensgleiches Minus" betreffend Anordnungen nach § 9 und § 13 BBodschG unter Verweis auf Sondermann/Hejma, BBodSchG, 2. Aufl. § 9 Rn. 28); vgl. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 4 G 2952/03 -, juris Rn. 21.
  • VG München, 06.11.2012 - M 2 K 11.5775

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; ermessensfehlerhafte Auswahl des

    Zwar wurde dieses Defizit grundsätzlich mit der Klageerwiderung des Beklagten (in zulässiger Weise, vgl. zur Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 114 Satz 2 VwGO hinsichtlich der Störerauswahl: BayVGH vom 26.05.2010 Az. 22 CS 09.32 juris RdNr. 17; VG Augsburg vom 24.05.2011 Au 3 K 10.2019 juris RdNr. 57) ausgeglichen, da der Beklagte darin auch die Beigeladene zu 2. ausdrücklich als mögliche Handlungsstörerin für ihre Belieferungszeit in Betracht zog.
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